Bei einer Amalgamfüllung (umgangssprachlich: Plombe) handelt es sich um einen zahnärztlichen Füllungswerkstoff, der in der Regel eine Legierung des Quecksilbers mit Silber, Kupfer, Indium, Zinn und Zink ist.
Amalgam wird seit vielen Jahrzehnten auf Grund seiner guten mechanischen Materialeigenschaften weltweit als sehr dauerhaftes Füllungsmaterial eingesetzt. Es ist der einzige von den gesetzlichen Krankenkassen im Seitenzahnbereich bezahlte Füllstoff, wenn man von Kunststofffüllungen in Ausnahmefällen wie bei Nierenfunktionsstörungen und nachgewiesener Amalgamallergie absieht.
Vorteile
- Gute mechanische Eigenschaften, dadurch starke Belastbarkeit
- langjährige Liegedauer im Mund
- relativ preiswert
- einfachere Verarbeitung und Handhabung als Kunststofffüllung; erfordert dadurch nicht so hohe Compliance (Mitarbeitsfähigkeit des Patienten), die beispielsweise reduziert sein kann durch eine eingeschränkte Mundöffnung, starken Speichelfluss bzw. die Unmöglichkeit von relativer oder absoluter Trockenlegung durch Kofferdam u. a.
- mit der natürlichen Zahnsubstanz vergleichbares Abriebverhalten
Nachteile
- Auf das Gefahrenpotenzial von Amalgam auf Grund seines Quecksilbergehaltes wird in den letzten Jahren zunehmend von einigen Wissenschaftlern hingewiesen [1, 2, 3]. Heutzutage verwendete Amalgame weisen eine hohe Mundbeständigkeit auf. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass aus einer Amalgamfüllung ständig minimale Mengen an Quecksilber freigesetzt werden [6].
Dem Bericht einer EU-Kommission zufolge gehen indes keine nennenswerten gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Amalgamfüllungen aus [4]. Ein mögliches Amalgamverbot wurde nach aktueller Studienlage verworfen. Auch ist zu berücksichtigen, dass die durch Nahrung (insbesondere Fisch), Atemluft und Trinkwasser aufgenommene Quecksilbermenge die aus Füllungen freigesetzte tägliche Menge übersteigt.
- Auch das Entfernen einer alten Amalgamfüllung geht mit einer erhöhten Quecksilberexposition einher und sollte deshalb unter bestimmten Vorkehrungen erfolgen, die die mögliche Belastung von Patient und Behandlerteam auf ein Minimum reduzieren [5].
- Amalgamtätowierungen: durch Verschleppung von Amalgampartikeln aus schleimhautnahen Füllungsbereichen können Gingiva (Zahnfleisch) oder Mundschleimhaut schwärzliche Verfärbungen annehmen, die zwar ästhetisch störend, aber ungefährlich sind [6].
- unzureichende Ästhetik
Indikationen (Anwendungsgebiete)
- Okklusale, okklusal-approximale und zervikale (auf der Kaufläche, auf der Kontaktfläche zum Nachbarzahn oder im Zahnhalsbereich liegende) Füllungen im Seitenzahnbereich
- im Frontzahnbereich aus ästhetischen Gründen nur auf oralen Zahnflächen (der Mundhöhle zugewandten Flächen)
- bei Allergie gegen Kunststofffüllungsmaterial