Wir haben den Sommermonat August und sind froh, dass es bezüglich der coronabedingten Reisewarnungen in den letzten Monaten zu Lockerungen gekommen ist. Das Reisen in europäische Länder ist wieder erlaubt. Da bei vielen Menschen verständlicherweise Themen rund um die Pandemie im Vordergrund stehen, um sich vor einer möglichen Ansteckung zu schützen, sieht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die aktuelle Gefahr, dass der notwendige Schutz unserer Haut vor UV-Strahlung dabei in Vergessenheit gerät.
Auch wenn dieses Jahr eher keine Fernreise ansteht, sollten die sonnenhungrigen Urlauber bedenken, dass die UV-Belastung auch in Europa sehr hoch ist und man daher nur geschützt und in Maßen die Sonne genießen sollte. Vor Kurzem hat die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) auch für Europa einen trockenen und heißen Sommer vorhergesagt, und das bedeutet auch eine bevorstehende erhöhte UV-Belastung.
Der UV-Index ist bekanntermaßen ein Indikator für die UV-Strahlenbelastung: Wird ein Tagesspitzenwert von UV-Index 3 erwartet, muss die Haut mit Sonnencreme geschützt werden, und ab einem Wert von 8 gilt die Empfehlung, die Sonne zu meiden. Das BfS weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass in den Sommermonaten im Süden Europas durchaus Werte von über 9 und auch im Norden Werte bis 7 erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund sind für das Reisegepäck Sonnencremes mit hohem bis sehr hohem Lichtschutzfaktor sowie schützende Kleidung, Sonnenhut und Sonnenbrille unverzichtbar. Bei einer Brille garantiert der Herstellerhinweis „UV400“ einen guten Schutz, sofern die Sonnenbrille gut auf der Nase anliegt und somit möglichst wenig Strahlung durchlässt.
Trotz dieser grundsätzlichen Schutzmaßnahmen gibt es keinen Freibrief für einen uneingeschränkten Sonnengenuss! Ab einer gewissen Dauer und zu bestimmten Tageszeiten, insbesondere in der Mittagssonne, sollten Schattenplätze aufgesucht oder dem Aufenthalt im Freien eine Pause eingeräumt werden.
Meßmer, N.
BfS: Sonnenschutz auch beim Urlaub in Corona-Zeiten nicht vergessen!
idw-Pressemitteilung
6/2020